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Man mag den König Friedrich I. mit unserer Kaiserin verwechseln

Ein Andenken, das auf simple Weise die Erinnerung an den Erwerb der preußischen Krone durch die Hohenzollern in nahezu allen Bevölkerungskreisen wachhalten konnte, stellten die Denkmünzen dar, deren Prägung Wilhelm II. bestimmt und veranlaßt hatte. Um den Charakter der Münzen als Reichsmünzen und Zahlungsmittel zu erhalten, verfügte der Kaiser höchstselbst, daß die dafür vorgesehenen Zwei- und Fünfmarkstücke die übliche Reversseite zierten, avers aber „das Doppelbildnis weiland König Friedrichs I. und des jetzt regierenden Kaisers und Königs Majestät mit den Aufschriften: Friedrich I. 1701., Wilhelm II. 1901." zu tragen hätten. [26]
Die erforderliche Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 13.12.1900. Daraufhin erging an die Münzprägeanstalt in Berlin der Auftrag, 2 000 000 Zweimarkstücke und 500 000 Fünfmarkstücke nach dem von Emil Doepler angefertigten und vom Kaiser assignierten Entwurf herzustellen.

Der Minister bemühte sich um die Verteilung der Denkmünzen und schlug Wilhelm II. vor,

„durch Vermittlung der Reichsbank den Reichsämtern, den Mitgliedern des Reichstages und den Bevollmächtigten zum Bundesrath, soweit diese nicht Reichs= oder preußische Landesbeamte sind, den Reichsbankangestellten und den außerpreußischen Bundesstaaten einschließlich Elsaß-Lothringen im Ganzen 110 000 M. in Fünf= und 440 000 M. in Zweimarkstücken gegen Werthersatz überweisen zu lassen.

Der verbleibende Rest (...) würde unseres allerunterthänigsten Dafürhaltens auf die preußischen Regierungshauptkassen und die Generalstaatskasse zu vertheilen, und würden die auf die letztern Kasse entfallende Beträge so hoch zu bemessen sein, um auch den Anforderungen Allerhöchst dero Schatulle wie der Königlich und Königlich Prinzlichen Hofstaatskassen und der hiesigen preußischen Staatskassen auf Verabfolgung von Denkmünzen genügen zu können." [27]

Den „Oberhäuptern der regierenden außerpreußischen Deutschen Fürstenhäusern und den Senaten der freien Städte" waren auf Wunsch des Kaisers Denkmünzen zu überreichen. Den außerpreußischen Souveränen und Senaten der freien Städte wollte er je ein Stück der beiden Denkmünzen mit einem persönlichen Handschreiben zugehen lassen."

 

"Man mag die Denkmünzen nicht sehr schön finden..."

Obwohl die künstlerische Gestaltung der Denkmünzen auf herbe Kritik gestoßen war, diskutierten die Bundesratabgeordneten bereits am 7. Januar über eine Nachprägung. Dr. Arendt befürwortete dies wie die Mehrheit der Abgeordneten:

„Die Kritik dieser Münzen mag ja verschieden ausfallen: man mag sie nicht sehr schön finden, man mag den König Friedrich I. mit unserer Kaiserin verwechseln (Heiterkeit) und finden, daß die Kaiserin sehr schlecht getroffen ist, (erneute Heiterkeit) trotzdem glaube ich, daß diese Münzen doch in weiten Volkskreisen eine gute Aufnahme finden werden, und daß sie den Zweck erfüllen dürften, zu dem sie bestimmt sind: ein großes historisches Ereigniß in der Erinnerung des Volkes festzuhalten und in den Schatz der Familien überzugehen".

Die Münzen sollten ohne Zwischenhandel ausgegeben werden, um auf diese Weise, „bis in die letzte Hütte des preußischen Staates" zu gelangen. [28]

Die Forderung nach einer ästhetischen Nachbesserung der Denkmünzen konnte nicht erfüllt werden, da der Kaiser selbst den Entwurf des Künstlers gebilligt und wohl auch mitbestimmt hatte, und weil es einfach unüblich war - und verwirrend gewesen wäre -, das Aussehen einer Gedenkmünze in der zweiten Auflage neu zu gestalten. Doch wurde die Frage bis zur Beschlußfassung am 28. Februar 1901, eine Nachprägung im Wert von fünf Millionen Mark in Auftrag zu geben, erörtert und endlich positiv entschieden. Der Initiative Wilhelms II. war ein großer Erfolg beschieden gewesen, die Nachfrage ungebrochen groß, so da die Nachprägung die erste Ausgabe an Umfang weit übertraf.

 

Noch am 11. Februar äußerte sich dementsprechend der Abgeordnete Speck, der im vergangenen Jahr „in der Münzkommission auf die Zulässigkeit der Ausprägung von solchen Denkmünzen hingewirkt" hatte, und sah sich bitter enttäuscht über die unveränderte Neuauflage, war es ihm und seinen Kollegen doch ein besonderes Anliegen gewesen, ethische und künstlerische Beweggründe in die Gestaltung und Verbreitung von Gedenkmünzen einfließen zu lassen.

Speck nutzte sein Unterliegen in der Aussprache, die künstlerische Überlegenheit seiner bayerischen Heimat über die preußische Reichshauptstadt öffentlich unter Beweis zu stellen:

„Wir Bayern und speziell wir Münchener können ja mit einiger Befriedigung auf dieses Ergebniß der ersten Denkmünzenprägung blicken; denn diese Denkmünzen und die im vorigen Jahr ausgegebenen Postwerthzeichen sind uns ein sicherer Beweis dafür, daß der Ruhm Münchens, in künstlerischer Beziehung die erste Stelle im Deutschen Reiche einzunehmen, in absehbarer Zeit nicht ernstlich wird gefährdet werden können." [29]

In politischer Hinsicht hatte Bayern, dessen Herrscherhaus Wittelsbach mit den Habsburgern und den Hohenzollern zu den ältesten Dynastien des Deutschen Reiches gehörte, unter dem Druck Ottos von Bismarck dreißig Jahre zuvor zugunsten Preußens in den Hintergrund treten müssen. Unverhofft bot ausgerechnet das preuáische Krönungsjubiläum Gelegenheit zu einem kleinen Triumph.

 

Wilhelm II. will Denkmünzen-Künstler sein

Die in der Tat künstlerisch unbefriedigende, konventionelle Gestaltung der Prägestempel hatte der Genremaler Emil Doepler nach den Vorgaben Wilhelms II. entworfen. [30] Der Kaiser beauftragte Doepler ebenfalls, ein Gedenkblatt anläßlich der Zweihundertjahrfeier der Preußischen Krone zu entwerfen, das Wilhelm II. in einer Auflage von 200.000 Exemplaren drucken ließ und zur Verteilung in den Schulen zur Verfügung stellte. [31] Je ein Blatt bestimmte Wilhelm II. für die Stadtverordneten-Versammlung, den Magistrat und den Oberbürgermeister und hatte sie „eigenhändig" unterzeichnet - sie waren nicht, „wie irrthümlich berichtet, mit der Unterschrift in Faksimile versehen", korrigierte die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" in ihrer Ausgabe vom 18. Januar.

Die „kunstvollen farbigen Gedenkblätter" waren Oberbürgermeister Kirschner am 13. Januar durch Graf Baudissin zugesandt worden, mit der Maßgabe, daß das zweite und dritte Exemplar für den Sitzungssaal des Magistrats und den der Stadtverordnetenversammlung bestimmt sei. In seinem Dankschreiben an Wilhelm II. legte Kirschner das „Gelöbniß unverbrüchlicher Treue" ab und unterzeichnete: „Euer kaiserlicher Majestät treu gehorsamste Stadtverordnete zu Berlin." [32]

Ein Original des Gedenkblattes ist nicht aufzufinden. Die Vermutung liegt nahe, daß es sich bei den beiden in der Festausgabe des Hohenzollernjahrbuches abgebildeten Zeichnungen Emil Doeplers um eine Wiedergabe des kaiserlichen Auftrages handelt. Deren Vervielfältigungen wären als kolorierte, nebeneinander auf einem Doppelbogen angeordnete Drucke (Lithographien) denkbar. Die Titel der Blätter im Hohenzollernjahrbuch variieren die Inschriften der von Emil Doepler im Auftrag Wilhelms II. entworfenen Denkmünzen: „FRIEDRICH I. 18. Januar 1701." und „WILHELM I. 18. Januar 1871."

 

Noch einmal wird hier „Wilhelm der Große" gewürdigt.
Wilhelm II. aber erscheint in derselben Position innerhalb der Komposition wie Friedrich II. , wird ihm gleichgestellt: Die Bildnisse Friedrichs II. und Wilhelms II. bilden den jeweiligen Mittelpunkt, über sich jene Hohenzollern, die die bedeutsamen Rangerhöhungen des Hauses erreichten - wenn auch der eine aus eigenem Antrieb, der andere gezwungenermaßen - unter sich die weniger und nicht erwähnenswerten Vorgänger.

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