Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Für alle Kunden ohne gesondertem Gruppenvertrag

 

1. Buchung

Die Anmeldung von Veranstaltungen kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" wirksam.

 

2. Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche". Tritt die anmeldende Person vom Vertrag zurück oder nimmt sie einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" eine angemessene Entschädigung verlangen. "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" kann den Schaden konkret berechnen oder nach ihrer Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.

Dieser beträgt vom 7. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 Prozent des Gesamtpreises danach 100 Prozent des Gesamtpreises.

 

3. Rücktritt und Kündigung durch "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche"

"Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen:

wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht vertragsgemäß bezahlt wird.
wenn einzelne TeilnehmerInnen oder die ganze Gruppe ungeachtet einer Abmahnung, soweit es einer solchen bedarf, sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Tritt "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" vom Vertrag zurück oder kündigt aus einem der obengenannten Gründe, so behält "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" den Anspruch auf den Gesamtpreis, muß jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

4. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung und dem für die Gruppe gefertigten Programm. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche".

Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und von "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen in Kenntnis.

Bei Umbuchung der vereinbarten Leistungen oder des vereinbarten Termins kann "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 Prozent des Gesamtpreises verlangen.

Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Uhrzeit oder Verspätung von mehr als 15 Minuten besteht kein Leistungsanspruch.

Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl berechnet "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 9,00 Euro pro zusätzlicher Person.

 

 

II. Für Gruppen mit gesondertem Gruppenvertrag

1. Anmeldung und Vertragsabschluß

Den von "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" organisierten und durchgeführten Veranstaltungen kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht oder sonstigen persönlichen Voraussetzungen angegeben ist. Die Gruppenanmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag wird für "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" erst verbindlich, wenn die Anmeldung schriftlich bestätigt worden ist.

 

2. Zahlungsbedingungen

Eine Vorauszahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Der Gesamtpreis ist bis zum Tag der ersten gebuchten Leistung und ohne gesonderte Aufforderung fällig. Sofern "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" Vorleistungen gegenüber Dritten erbringen muß und gegenüber dem Vertragsteilnehmer eine Leistung vorab erbringt, so kann "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" eine der Leistung entsprechende Vorauszahlung verlangen.

 

3. Rücktritt der TeilnehmerInnen

Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist die Rücktrittserklärung bei "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche". Tritt der Teilnehmer vom Gruppenvertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, Leistungen nicht in Anspruch, kann "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" eine angemessene Entschädigung für die bereits getroffenen Vorkehrungen verlangen. "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.

Dieser beträgt

vom 58. bis 29. Tag vor Reisebeginn: 50 Prozent des Gesamtpreises

vom 28. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 80 Prozent des Gesamtpreises

ab 14. Tag vor Reisebeginn: 100 Prozent des Gesamtpreises

 

4. Rücktritt und Kündigung durch "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche"

"Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" kann vom Gruppenvertrag zurücktreten, wenn einzelne Teilnehmer/innen oder die ganze Gruppe ungeachtet einer Abmahnung, soweit es einer solchen bedarf, sich in einen solchen Maß vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Tritt "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" vom Vertrag zurück oder kündigt aus einem der obengenannten Gründe, so behält "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" den Anspruch auf den Gesamtpreis, muß jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

5. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung und dem für die Gruppe gefertigten Programm. Bestandteil der Leistungen sind mindestens zwei Stadterkundungsprogramme aus dem Angebot von "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch

"Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Gruppenvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" setzt ihre Vertragspartner unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen in Kenntnis.

 

6. Gewährleistungen

a. Abhilfe

Wird die Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, so können die TeilnehmerInnen mit

Ausnahme der in Punkt 7. genannten Fälle Abhilfe verlangen. "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

b. Minderung des Gesamtpreises

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung einer Leistung können die TeilnehmerInnen eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn die TeilnehmerInnen es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

c. Kündigung des Vertrages

Wird eine Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet "Gerhild Komander

Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können die TeilnehmerInnen den Gruppenvertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn eine Leistung den TeilnehmerInnen infolge eines Mangels aus wichtigem, für "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von "Gerhild Komander

Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der TeilnehmerInnen gerechtfertigt wird. Die TeilnehmerInnen schulden "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Gesamtpreises, sofern diese Leistungen für sie von Interesse waren.

 

7. Haftung

"Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person.

 

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung von "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" ist auf den dreifachen Gesamtpreis begrenzt. soweit ein Schaden der Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" für einen den Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Unterkunft, Busanmietung, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in dem Gruppenvertrag ausdrücklich als Vermittlungsleistung gekennzeichnet sind. Die Haftung von "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

9. Mitwirkungspflicht

Der Kunde / die Kundin oder die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die TeilnehmerInnen sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich "Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche" mitzuteilen. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, die Hausordnung der gebuchten Übernachtungsstätten zu beachten. Die Hausordnung wird an Ort und Stelle durch Aushang bekanntgegeben. Dies gilt auch für die Bedingungen der Busunternehmer, die auf Verlangen eingesehen werden können.

 

10. Datenschutz

Der Kunde / die Kundin oder die TeilnehmerInnen sind damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

 

11. Teilunwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Berlin.

"Gerhild Komander Stadtführungen Vorträge Kunstgespräche"

Togostraße 79 | 13351 Berlin

Telefon 030 / 452 54 58 | Mobiltelefon 0171 203 68 60

E-Mail post [at] gerhildkomander.de

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